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Stichwort English Beschreibung
Ferienwohnung, Mietvertrag holiday flat, rental agreement Nach welchen Rechtsvorschriften sich die Vermietung einer Ferienwohnung richtet, orientiert sich an der Art des Vertragsabschlusses: Wird die Wohnung über einen Reiseveranstalter gebucht, gilt das Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach hat der Reisende eine Reihe von Ansprüchen, falls es zu Reisemängeln kommt (z.B. Ungeziefer, Lärm, sonstige Qualitätsmängel). Dazu zählt ggf. auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Wird die Ferienwohnung direkt vom Eigentümer gemietet, gilt das herkömmliche Mietrecht. Auch hier können Ansprüche in Folge von Wohnungsmängeln geltend gemacht werden – etwa Mietminderung. Die speziellen Anspruchsgrundlagen des Reiserechts, wie z.B. der Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, fallen weg.

Gewerbliche Anbieter von Ferienwohnungen müssen sich als Reiseveranstalter behandeln lassen. Dies gilt auch für Online-Portale, wenn sie als alleiniger Ansprechpartner des Urlaubers auftreten, so dass dieser mit dem Eigentümer selbst nichts zu tun hat. Eine Betonung der Eigenschaft als Vermittler hilft dem Betreiber hier nicht (LG Köln, Az: 33 O 447/06).

Private Ferienwohnungs-Vermieter sind dann in Gefahr, als Reiseveranstalter angesehen zu werden, wenn sie zusätzlich zur Vermietung weitere Reiseleistungen anbieten, für alles zusammen einen Pauschalpreis verlangen und alle Leistungen eigenverantwortlich organisieren. Ausreichend sind zwei touristische Hauptleistungen wie Unterkunft und Beförderung oder Unterkunft und Seminarteilnahme. Heute wird meist davon ausgegangen, dass das Anbieten einer Unterkunft mit Frühstück oder auch Vollpension noch kein Pauschalreiseangebot darstellt.

Sowohl bei Anwendung des Reisevertragsrechts als auch bei der des Mietrechts können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn diese bei Bekanntwerden des Mangels beim Reiseveranstalter oder Vermieter gerügt worden sind und der Urlaubsgast noch vor Ort mit angemessener Fristsetzung erfolglos Abhilfe verlangt hat. Im Falle erheblicher Mängel kann ein Reisevertrag auch gekündigt werden – der Reisende darf dann abreisen; der Veranstalter hat lediglich das Recht auf die Bezahlung der bereits in der Ferienwohnung verbrachten Tage. Ein Mietvertrag über eine private Ferienwohnung läuft für den vertraglich vereinbarten Zeitraum; eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

Für die Vermietung privater Ferienwohnungen gilt zwar grundsätzlich das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, es sind jedoch nicht alle Vorschriften anwendbar. Unanwendbar sind z.B. die Vorschriften über den Zeitmietvertrag (§ 575 BGB). Es entsteht daher kein unbefristetes Mietverhältnis, weil etwa der Vermieter keinen Grund für die Befristung angibt. Auch die Regelungen über den Mieterschutz bei Kündigung (§ 573 BGB) sind nicht anwendbar.